Was ein vernünftiges Produkt ist, braucht einen passenden Namen. Diese Herausforderung hatten wir ja schon gemeistert, wie man hier nachlesen kann. Doch dann folgt der nächste Schritt: Die Markeneintragung.
Warum? Um unser Produkt “einzigartig” zu machen. Inhaltlich grenzen wir uns bereits von bestehenden Talentsoftwaren ab und diese Einzigartigkeit wollen wir nun auch im Namen zeigen.
Somit haben wir mit dem Wort „SQIRE“ unsere Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt dpma unter der Nummer: 30 2021 106 678 eintragen lassen.
Wie sind wir vorgegangen? Im April haben wir mit Hilfe von Patentanwälten die Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Zuerst wurde im Austausch geklärt, für welche Produkt- und Dienstleistungsklassen der Markenschutz gelten soll. Dann fand eine Recherche statt, ob in den besagten Bereichen nicht schon ein Markenschutz für „SQIRE“ von einem anderen Unternehmen vorlag. Nachdem der Antrag durch mehrere Hände ging und immer wieder überprüft wurde, halten wir nun endlich die Markenurkunde in unseren Händen.
Wir genießen jetzt ein Glas Sekt darauf und sagen:
„Glück Auf“, SQIRE®!“
Bildquelle: DPMAregister